Rechtliches

6.3 Datenverarbeitung- Bewerber/ Beschäftigungsverhältnisse

Die Website bietet Bewerbern die Möglichkeit, sich beim Verantwortlichen per E-Mail oder per Post zu bewerben. Dabei werden personenbezogene Daten verarbeitet, die mit der konkreten Bewerbung in Zusammenhang stehen, also z. B. allgemeine Daten zur Person, Angaben zur Schul-, Berufs- und Weiterbildung sowie sonstige Angaben, die Bewerber übermitteln.

Der Verantwortliche verarbeitet personenbezogene Daten für den Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens sowie der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses, falls ein solches zustande kommt, auf Grundlage des Art. 88 DSGVO i.V.m. § 26 Abs. 1, Abs. 8 S. 2 BDSG. Weiterhin können personenbezogene Daten verarbeitet werden, sofern dies zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) oder zur Abwehr von geltend gemachten Rechtsansprüchen gegen den Verantwortlichen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) erforderlich ist. Das berechtigte Interesse ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Personenbezogene Daten werden zu den genannten Zwecken so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung dieser Zwecke erforderlich ist. Zum Zwecke der Abwehr von geltend gemachten Rechtsansprüchen aus dem Bewerbungsverfahren gegen den Verantwortlichen werden personenbezogenen Daten maximal 6 Monate gespeichert und danach gelöscht.

Sollte aktuell kein Beschäftigungsverhältnis in Frage kommen, besteht die Möglichkeit, die Bewerbung in einen Bewerber-Pool aufnehmen zu lassen. Im Falle der Aufnahme werden alle Dokumente und Angaben aus der Bewerbung in den Bewerber-Pool übernommen, um Bewerber im Falle von passenden Vakanzen zu kontaktieren. Die Aufnahme in den Bewerber-Pool erfolgt nur auf Grundlage einer Einwilligung i.S.d. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO. Die Abgabe der Einwilligung ist freiwillig und steht in keinem Bezug zum laufenden Bewerbungsverfahren. Der Betroffene kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen. In diesem Falle werden die Daten aus dem Bewerber-Pool gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsgründe vorliegen. Die Daten aus dem Bewerber-Pool werden maximal 2 Jahre gespeichert und danach gelöscht.

Die Bereitstellung personenbezogener Daten im Rahmen von Bewerbungsverfahren ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Bewerber sind somit nicht verpflichtet, Angaben zu machen. Für die Entscheidung über eine Bewerbung bzw. einen Vertragsabschluss in Bezug auf ein Beschäftigungsverhältnis ist die Bereitstellung personenbezogener Daten jedoch erforderlich. Soweit Bewerber keine personenbezogenen Daten bereitstellen, kann der Verantwortliche keine Entscheidung zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses treffen. Es wird empfohlen, im Rahmen der Bewerbung nur solche personenbezogenen Daten anzugeben, die in diesem Zusammenhang erforderlich sind.

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